Arbeitsplatzevaluierung

Die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben (§ 2 Z 7 ASchG). Aus arbeitspsychologischer Sicht ist sie aber weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist ein Instrument zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. In Zeiten steigender Arbeitsverdichtung, hybrider Arbeitsmodelle und wachsender Veränderungsdynamik gewinnt sie zunehmend an Bedeutung.

Statt reaktiv auf Krankenstände, Fluktuation oder Leistungseinbrüche zu reagieren, ermöglicht die Evaluierung ein frühzeitiges, datenbasiertes Handeln. Immerhin dauern Krankenstände aufgrund von psychischen Beschwerden durchschnittlich um vieles länger als Krankenstände bei körperlichen Beschwerden.

Der Mehrwert für Ihr Unternehmen:

  • Reduktion von Fehlzeiten

  • Steigerung von Motivation, Produktivität und Gesundheit

  • Verbesserung der Führungskultur und Zusammenarbeit

  • Rechtssicherheit und Risikominimierung

  • Arbeitgeberattraktivität

Durch einen strukturierten Prozess – von der anonymen Befragung über moderierte Workshops bis zur konkreten Maßnahmenplanung – werden Belastungen sichtbar gemacht und praxisnahe Lösungen gemeinsam entwickelt. Das stärkt nicht nur die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern auch die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens.

Eine professionelle Evaluierung psychischer Belastungen ist somit kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und langfristigen Unternehmenserfolg.

Gerne begleite ich Sie im gesamten Evaluierungsprozess - von der Planung über die Kommunikation bis zur aktiven Umsetzung. Je nach Bedarf unterstütze ich auch nur Teilabschnitte der Evaluierung.

Die Methoden wähle ich entsprechend der jeweiligen Situation meiner Kunden, jedoch immer unter Berücksichtigung der rechtlichen Richtlinien.